Lizenzvereinbarung
Fassung vom 02.05.2025
Präambel
Die Hematek GmbH (nachfolgend „Hematek Solutions“ oder „Lizenzgeber“) entwickelt und vertreibt Software-Erweiterungen (nachfolgend „Plugins“ oder „Software“) für E-Commerce-Systeme wie JTL-Shop und JTL-Wawi. Diese Plugins werden Endbenutzern (nachfolgend „Lizenznehmer“) zur Nutzung überlassen.
Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (End User Licence Agreement, kurz „EULA“) regelt die Überlassung der Software durch die Hematek GmbH, Halberstädter Str. 19A, 33106 Paderborn, an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die Einräumung von Nutzungsrechten an der vom Lizenznehmer erworbenen Software (Plugin) durch den Lizenzgeber gemäß den nachfolgenden Bestimmungen. Der Erwerb der Lizenz kann über den offiziellen JTL ExtensionStore oder direkt über die Webseite von Hematek Solutions erfolgen.
Mit der Installation, dem Kopieren oder der anderweitigen Verwendung der Software erklärt sich der Lizenznehmer mit den Bestimmungen dieser EULA einverstanden. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers finden keine Anwendung; ihrer Geltung wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Diese Lizenzbedingungen umfassen alle Dateien des Installationspakets sowie eventuell vom Lizenzgeber bereitgestellte Updates, sofern diesen keine gesonderten Bedingungen beiliegen. Die Software umfasst maschinenlesbare Computerprogramme und zugehörige Dokumentationen.
2. Nutzungsrecht (Lizenz)
Der Lizenznehmer erhält das einfache, nicht ausschließliche und in der Regel zeitlich unbeschränkte Recht, das Plugin für eine einzelne, bei Erwerb angegebene Internetdomain (bei JTL-Shop Plugins) bzw. für eine JTL-Wawi Installation zu nutzen, sofern nicht anders vereinbart.
Die Nutzung auf weiteren Domains oder für weitere Wawi-Installationen erfordert den Erwerb zusätzlicher Lizenzen.
Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an der Software sowie sonstige Schutzrechte verbleiben beim Lizenzgeber. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft.
3. Lizenzprüfung und Updates
Zur Überprüfung der Lizenzgültigkeit kann die Software bei der Installation und ggf. im laufenden Betrieb eine Verbindung zu einem Lizenzserver von Hematek Solutions aufbauen. Der Lizenznehmer stellt sicher, dass diese Verbindung möglich ist.
Hematek Solutions kann Updates für die Software bereitstellen. Innerhalb einer bestimmten Frist nach Lizenzerwerb (üblicherweise 12 Monate, „Subscription-Zeitraum“) sind Updates in der Regel kostenfrei. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann für den Bezug weiterer Updates der Abschluss einer kostenpflichtigen Subscription-Verlängerung erforderlich sein.
Hematek Solutions behält sich vor, obligatorische Updates bereitzustellen, wenn dies aus technischen oder rechtlichen Gründen (z.B. zur Gewährleistung der Kompatibilität oder Sicherheit) notwendig ist. Eine Weiternutzung der Software ohne Installation solcher obligatorischer Updates ist unter Umständen nicht mehr möglich.
4. Beschränkungen
Dem Lizenznehmer ist es untersagt:
- die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), es sei denn, dies ist gesetzlich ausdrücklich erlaubt.
- die Software zu vermieten, zu verleasen, unterzulizenzieren oder zu vertreiben, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Hematek Solutions.
- Urheberrechtsvermerke, Seriennummern oder andere der Identifikation dienende Merkmale der Software zu entfernen oder zu verändern.
- die Software für rechtswidrige Zwecke zu verwenden.
Der Weiterverkauf (Reselling) einer Lizenz ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch Hematek Solutions gestattet.
5. Gewährleistung und Haftung
Hematek Solutions gewährleistet, dass die Software die in der Produktbeschreibung genannten Funktionen im Wesentlichen erfüllt. Eine Gewährleistung für einen völlig fehlerfreien Betrieb oder die Eignung für einen bestimmten, nicht ausdrücklich vereinbarten Zweck wird nicht übernommen.
Die Haftung von Hematek Solutions richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen ist, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten), Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen sind oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt werden.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Für Datenverluste haftet Hematek Solutions nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Lizenznehmer entstanden wäre. Der Lizenznehmer ist zu angemessenen Datensicherungsmaßnahmen verpflichtet.
6. Laufzeit und Kündigung
Das Nutzungsrecht wird in der Regel auf unbestimmte Zeit eingeräumt. Es endet automatisch bei schwerwiegenden Verstößen des Lizenznehmers gegen diese EULA, insbesondere gegen die unter Ziffer 4 genannten Beschränkungen.
Im Falle der Beendigung ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Nutzung der Software einzustellen und alle Kopien zu vernichten oder zu löschen.
7. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Hematek Solutions.